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Der Förderverein "Gesellschaft der Freunde und Förderer des Landesblasorchester
NRW e.V." unter seiner Vorsitzenden von Frau Monika Brunert-Jetter, versucht neben
einer ideellen Unterstützung, zusätzliche Mittel in Form von Mitgliedsbeiträgen Spenden und
Sponsorengeldern für die Arbeit des Landesblasorchesters NRW (LBO) zur Verfügung zu stellen.
Dies beinhaltet die Unterstützung des normalen Orchesterbetriebs, aber auch die Förderung von
besonderen künstlerischen Projekten, wie etwa Auftragskompositionen, Konzertreisen oder Tonträgerproduktionen.
Er bemüht sich vor allen Dingen in finanzieller Hinsicht das Orchester in seinen Vorhaben wie
- Arbeitsphasen
- Konzertauftritten
- Konzerttourneen
- Der Beschaffung von Arbeitsmaterialien
- Öffentlichkeitsarbeit
- CD Produktionen
zu unterstützen.
Zu diesem Zweck bittet der Verein alle Freunde und Gönner des LBO und weitere musikbegeisterte Menschen, sich als Mitglied
und/oder mit einer einmaligen Spende, an diesem Auswahlorchester in NRW zu beteiligen.
Damit der Förderverein wirklich effektiv arbeiten kann, beträgt der Mindestmitgliedsbeitrag für natürliche
Personen z.Zt. € 25,- jährlich und für juristische Personen € 50,-. Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sind diese
Mitgliedsbeiträge und alle weiteren Zuwendungen für den Verein steuerlich voll abzugsfähig!
Fragen zum Förderverein beantworten wir gerne:
kontakt@lbo-nrw-freunde.de |
Kontakt zum Förderverein erhält man über:
Gesellschaft der Freunde und Förderer des Landesblasorchester NRW e.V.
Geschäftsführung
Sabine Sieger
Neckarstraße 58
47051 Duisburg
Tel.: 0151 12 10 53 34
Fax: 0151 12 10 53 35
per Mail |
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Mitglied werden:
Die "Gesellschaft der Freunde und
Förderer des Landesblasorchester NRW
e.V." sucht Fördermitglieder. Schon
mit einem Mindestbeitrag von 25 €
jährlich können Sie als Mitglied das
Landesblasorchester tatkräftig
unterstützen.
Klicken Sie auf den Link
MITGLIED
WERDEN um Mitglied zu werden. |
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Spendenkonto:
VR-Bank Rhein-Sieg eG
Konto: 2 102 931 010
BLZ: 370 695 20
Die Spenden sind steuerlich
absetzbar! |
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